Bei der Planung des Familienurlaubes muss der Ferienplan eingehalten werden. Eine Verlängerung der Ferien ist grundsätzlich nicht möglich (s.§72 Abs.3 S.1 Schulgesetz für Baden-Württemberg).
Die aktuellen Ferien zum Schuljahr können Sie unserem Kalender auf der Startseite entnehmen.